Vollversammlung
Die Vollversammlung ist das höchste Gremium des Landesjugendrings NRW. Sie tritt mindestens einmal jährlich zusammen und ist vom Vorstand fristgerecht einzuberufen. Darüber hinaus muss sie auf Beschluss des Hauptausschusses oder auf Verlangen eines Drittels der Mitgliedsverbände einberufen werden.
Weitere Einzelheiten regelt die Satzung des Landesjugendrings NRW.
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Die Vollversammlung ist das oberste Organ des Landesjugendringes NRW. Ihre Aufgaben sind insbesondere:
- die Gesamtplanung der inhaltlichen Arbeit
- die Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes und Entlastung des Vorstandes
- die Entscheidung über Aufnahme- und Ausschlussanträge
- die Beschlussfassung über die Satzung
- die Beschlussfassung über die Geschäftsordnung
- die Wahl des Vorstandes.
Die Vollversammlung setzt sich zusammen aus je vier Vertreter_innen der Mitgliedsverbände.
Folgende Mitgliedsverbände entsenden weitere vier Vertreter_innen:
- Bund der Deutschen Katholischen Jugend NRW (BDKJ NRW)
- Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in NRW (AEJ-NRW)
- DGB (Deutscher Gewerkschaftsbund) Gewerkschaftsjugend NRW
- Sportjugend im Landessportbund NRW e.V.
Informationen von der Vollversammlung von 2022 gibt es hier:
→ Vollversammlung 2022