Zum Inhalt springen

Vollversammlung

Die Vollversammlung ist das höchste Gremium des Landesjugendrings NRW. Sie tritt mindestens einmal jährlich zusammen und ist vom Vorstand fristgerecht einzuberufen. Darüber hinaus muss sie auf Beschluss des Hauptausschusses oder auf Verlangen eines Drittels der Mitgliedsverbände einberufen werden.

Weitere Einzelheiten regelt die » Satzung « des Landesjugendrings NRW.

Vollversammlung
rund-start

Mehr erfahren?

Mehr über uns oder ein Projekt erfahren?
Einfach anrufen oder eine E-Mail schreiben.
Wir freuen uns!
Ihre Ansprechpartnerin
Heike Lenz
Sekretariat

Die Vollversammlung ist das oberste Organ des Landesjugendrings NRW. Ihre Aufgaben sind insbesondere:

  • die Gesamtplanung der inhaltlichen Arbeit
  • die Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes und Entlastung des Vorstandes
  • die Entscheidung über Aufnahme- und Ausschlussanträge
  • die Beschlussfassung über die Satzung
  • die Beschlussfassung über die Geschäftsordnung
  • die Wahl des Vorstandes.

Die Vollversammlung setzt sich zusammen aus je vier Vertreter_innen der Mitgliedsverbände.

Folgende Mitgliedsverbände entsenden weitere vier Vertreter_innen:

  • Bund der Deutschen Katholischen Jugend NRW (BDKJ NRW)
  • Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in NRW (AEJ-NRW)
  • DGB (Deutscher Gewerkschaftsbund) Gewerkschaftsjugend NRW
  • Sportjugend im Landessportbund NRW e.V.

Informationen von der Vollversammlung 2024 gibt es hier:
→ Vollversammlung 2024

News

Beitragsbild Termin

23. Januar 2025

Beitragsbild Wettbewerb

31. Januar 2025

Nach oben scrollen