Zum Inhalt springen

Mikroprojektförderung
2025 – Laut.vor.Ort

Themenbild Komm. Jugendpolitik

Mikroprojektförderung Laut.vor.Ort

Mit der Mikroprojektförderung LAUT.VOR.ORT unterstützt der Landesjugendring NRW die Stärkung der jugendpolitischen Arbeit auf lokaler Ebene. Ziel ist es, kommunale Gliederungen der Jugendverbände und kommunale Jugendringe in NRW unkompliziert und unbürokratisch bei der Umsetzung ihrer Projekte zu unterstützen. Die Förderung deckt eine Vielzahl jugendpolitischer Themen ab – von Dialogformaten mit Entscheidungsträger_innen bis hin zu jugendpolitischen Qualifizierungsmaßnahmen. Auf dieser Seite gibt es alle Infos zu Förderbedingungen und Antragsverfahren.

 

Hinweis: Die Antragstellung erfolgt digital über den Button "Antragsformular 2025" im Seitenmenü. Nach Absenden des Formulars erhalten die Antragsteller_innen eine Bestätigungsmail mit einem Link zu einem Formblatt. Das Formblatt muss mit der in der Bestätigungsmail genannten ID versehen und unterschrieben per Post an den Landesjugendring NRW geschickt werden. Sobald das Formblatt bei uns eingegangen ist, können wir den Antrag prüfen.

Förderbedingungen

Ziele
Jugendverbandliche Akteur_innen vor Ort sollen niedrigschwellig und ohne großen Aufwand Unterstützung für ihre Projekte erhalten. Dazu setzen wir die Mikroprojektförderung LAUT.VOR.ORT auch im Jahr 2025 fort.

Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind Gliederungen der Jugendverbände und kommunale Jugendringe in NRW.

Förderinhalt
Gefördert werden Veranstaltungen in einem der folgenden Förderfelder:

Förderfeld

Beschreibung

Jugendpolitischer Dialog

Wir fördern Formate, in denen junge Menschen mit Entscheider_innen aus Politik und Verwaltung in Kontakt treten, ihre Interessen vertreten und Vereinbarungen mit Entscheidungsträger_innen aushandeln.

Veranstaltungen mit Bezug zu Wahlen

Wir fördern Formate, in denen junge Menschen Kandidat_innen für Bundestags-, Landtags-, Kommunal- oder Europawahlen mit ihren Anliegen konfrontieren sowie Angebote politischer Bildung in der Kommune oder Aktionen, um Erstwähler_innen zur Wahl zu motivieren.

Kommunale U18/U16-Koordination

Wir fördern die Koordination der U18/U16-Wahllokale in der Kommune durch Übernahme von Honorar- bzw. Sachkosten.

Kosten für jugendpolitische Qualifizierungsmaßnahmen

Wir fördern Maßnahmen, in denen sich Jugendverbände und Jugendringe für ihre jugendpolitische Arbeit in der Kommune weiter qualifizieren
(z.B.: Vorbereitungsworkshop mit interessierten Verbandler_innen, die sich die Übernahme eines Mandats im Jugendhilfeausschuss vorstellen können).

Budget und Fördersumme

Für die Förderung stehen 30.000,- Euro zur Verfügung. Jede Gliederung bzw. jeder Ring kann maximal mit 1.500,- Euro gefördert werden. Diese Fördersumme kann für ein Mikroprojekt beantragt oder auf mehrere Mikroprojekte verteilt werden.

Verfahren

Anträge, Förderbedingungen und Verwendungsnachweisformulare werden über die Homepage des Landesjugendrings NRW zur Verfügung gestellt. Die Antragstellung läuft in einem digitalisierten Verfahren ab. Nach Stellung des digitalen Antrags erhalten die Antragsteller_innen ein Formblatt, auf dem sie ihren Antrag mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift bestätigen. Es können nur Anträge berücksichtigt werden, für die das Formblatt mit Originalunterschrift schriftlich per Brief an den Landesjugendring NRW gesendet wurde.

Anträge können an den Landesjugendring NRW kontinuierlich gestellt werden. Sie werden jeweils zum Monatsende durch den Vorstand des Landesjugendrings in Absprache mit dem Referat kommunale Jugendpolitik vor dem Hintergrund des vorhandenen Budgets und der inhaltlichen Prüfung beschieden.

Überjährige Projekte sind nicht förderfähig. Ein Projekt muss mit allen Ausgaben im gleichen Kalenderjahr durchgeführt und abgerechnet werden. Nicht förderfähig sind Personal- und Investitionskosten.

Alle Maßnahmen müssen sechs Wochen nach der Durchführung abgerechnet sein.

Für Projekte mit einem Durchführungstermin ab Ende Oktober gilt für die Abrechnung spätestens die Frist zum 1. Dezember des Durchführungsjahres. Eine Auszahlung erfolgt erst nach Prüfung des Verwendungsnachweises durch den Landesjugendring NRW.

Der Verwendungsnachweis beinhaltet das digitale Verwendungsnachweis-Formular (inkl. Belegliste, kurzem Sachbericht und Presse- und Social-Media-Dokumentation) sowie folgende postalisch an den Landesjugendring NRW zu sendende Bestandteile: rechtsverbindlich unterschriebenes Formblatt (wird nach digitalem Einreichen des Verwendungsnachweises generiert), alle Belegkopien bzw. Originalbelege, Belegexemplare von Print- oder Merchandising-Produkten.

Sollten Abschlagszahlungen erforderlich sein, ist dies in Absprache mit dem Referat kommunale Jugendpolitik des Landesjugendrings NRW möglich.

Fördermittelhinweis
Das Logo des Landesjugendrings NRW sowie das Logo des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW sind in allen Publikationen, Einladungen, Flyern Plakaten als Fördermittelhinweis zu nutzen. Die entsprechenden Dateien stellt der Landesjugendring nach Bewilligung der Anträge zur Verfügung. Je nach genutztem Medium sind Absprachen für die Nutzung der Logos mit dem Referat kommunale Jugendpolitik des Landesjugendrings NRW notwendig.

Zuständig im Vorstand

Max Holzer

Max Holzer_VV 2023

Ihr Ansprechpartner

Johannes Hitzegrad

Johannes Hitzegrad
Referent für Jugendpolitik
auf Landesebene und kommunaler Ebene

Telefon: 0211 49 76 66-25
Mobil: 0176 55 12 38 13
E-Mail: hitzegrad(at)ljr-nrw.de
Bürozeiten: Montag – Freitag

Nach oben scrollen