Gesetzliche Regelungen
Erlass zur Juleica in Nordrhein-Westfalen
Da der letzte Juleica-Runderlass auslief, wurden nun neue Richtlinien vom Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW bekanntgegeben, die die kommenden 5 Jahre gültig sein werden.
Der neue Runderlass ist auf der Seite Juleica.de zu finden.
Das Ministerialblatt mit dem Runderlass gibt es hier.
Bundeseinheitliche Qualitätsstandards
Die Juleica dient der Legitimation und ist ein Qualitäts- und Qualifizierungsnachweis für ehrenamtlich Tätige in der Jugendarbeit. Um die Qualität dieses bundeseinheitlichen Nachweises zu erhalten und zu steigern sowie eine bundesweite Vergleichbarkeit zu erreichen, haben die Obersten Familien- und Jugendbehörden im Juni 2009 bundeseinheitlich gültige inhaltliche Qualitätsstandards beschlossen.
Zuständig im Vorstand
Björn Krause-Franz
Ihre Ansprechpartnerinnen
Kerstin Kutzner
Referentin Engagementförderung
Politische Weiterentwicklung Juleica
Fragen zur Qualifikation und Schulung
Telefon: 0211 49 76 66-16
Mobil: 0176 47 75 07 97
E-Mail: kutzner(at)ljr-nrw.de
Bürozeiten: Montag – Donnerstag
Sachbearbeitung