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Hauptausschuss

Der Hauptausschuss nimmt alle Aufgaben des Landesjugendrings NRW wahr, die nicht ausdrücklich der Vollversammlung vorbehalten sind. Er besteht aus je zwei stimmberechtigten Verbandsvertreter_innen der Mitgliedsverbände. Der Hauptausschuss tritt in der Regel sechs Mal im Jahr zusammen, je nach Bedarf auch öfter.

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Ihre Ansprechpartnerin
Heike Lenz
Sekretariat

Zu den Aufgaben des Hauptausschusses gehören insbesondere

  • Entgegennahme des Jahresabschlusses und des Berichts der Revisor_innen sowie die Entlastung des Vorstandes in finanziellen Belangen
  • Wahl der Revisor_innen
  • Verabschiedung des Haushaltsplanes
  • Festsetzung von Beiträgen
  • Festlegung des Stellenplans der Geschäftsstelle
  • Entscheidung über Einstellung und Entlassung der_des Geschäftsführer_in
  • Beratung über die Verteilung von Landesjugendplan- und anderer Mittel.
Die Selbständigkeit und Unabhängigkeit der Jugendverbände bleibt durch den Zusammenschluss im Landesjugendring NRW unberührt.
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