Hauptausschuss
Der Hauptausschuss nimmt alle Aufgaben des Landesjugendrings NRW wahr, die nicht ausdrücklich der Vollversammlung vorbehalten sind. Er besteht aus je zwei stimmberechtigten Verbandsvertreter_innen der Mitgliedsverbände. Der Hauptausschuss tritt in der Regel sechs Mal im Jahr zusammen, je nach Bedarf auch öfter.
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Zu den Aufgaben des Hauptausschusses gehören insbesondere
- Entgegennahme des Jahresabschlusses und des Berichts der Revisor_innen sowie die Entlastung des Vorstandes in finanziellen Belangen
- Wahl der Revisor_innen
- Verabschiedung des Haushaltsplanes
- Festsetzung von Beiträgen
- Festlegung des Stellenplans der Geschäftsstelle
- Entscheidung über Einstellung und Entlassung der_des Geschäftsführer_in
- Beratung über die Verteilung von Landesjugendplan- und anderer Mittel.
Die Selbständigkeit und Unabhängigkeit der Jugendverbände bleibt durch den Zusammenschluss im Landesjugendring NRW unberührt.