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Definition des Begriffs „Rassismuskritische Öffnung“

9. April 2025

Die AG Rassismuskritische Öffnung hat eine Definition für den Begriff „Rassismuskritische Öffnung“ erarbeitet. Diese dient als Grundlage für die Arbeit der AG und der Mitgliedverbände des Landesjugendring NRW, die sich 2022 in einem Beschluss auf der Vollversammlung zu Rassismuskritischer Jugendverbandsarbeit bekannt haben. Durch die Definition soll ein gemeinsames Verständnis für den Begriff und das Arbeitsfeld geschaffen werden. Zur Erleichterung dieses Verständnisses wurde sie auch in einfacher Sprache zusammengefasst.

Die Definition ist hier einzusehen.

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