Fördermittel für U18 gesucht? Deutsches Kinderhilfswerk richtet Sonderfonds ein
23. Februar 2025
Gute Nachrichten: Ab sofort können gemeinnützige Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie Kommunen bis zu 5.000 € Fördermittel aus dem Sonderfonds „U18 – Kinder- und Jugendbeteiligung zur Bundestagswahl 2025“ beantragen. Auch Kinder und Jugendliche selbst können Fördermittel von bis zu 500 € beantragen. Förderfähig sind alle Projekte, die sich mit Demokratie oder Kinderrechten beschäftigen.
Die Antragstellung ist bis zum 23. Februar 2025 möglich.
Mit der zu fördernden Maßnahme darf noch nicht vor der Förderentscheidung begonnen worden sein. Das Projekt sollte im Vorfeld der Bundestagswahl stattfinden, muss jedoch bis spätestens zum 31. März 2025 abgeschlossen sein.