Sonderurlaub
Ehrenamtliche, die in der Kinder- und Jugendarbeit für einen Verband/Verein in NRW aktiv sind, haben einen Anspruch auf Sonderurlaub nach dem Sonderurlaubsgesetz NRW.
Unter https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000428 findest du den Gesetzestext.
Wenn du eine Ferienfreizeit oder eine internationale Begegnung leitest/betreust, kannst du bei deinem Arbeitgeber bis zu acht Arbeitstage unbezahlten Sonderurlaub beantragen. Das Land NRW erstattet den Verdienstausfall ganz oder teilweise. Allerdings gibt es einige Kriterien – so musst du z.B. mindestens 16 Jahre als sein und darfst nicht im öffentlichen Dienst arbeiten (dort gilt die abweichende Sonderurlaubsverordnung).
Die Antragstellung zum Erhalt von Sonderurlaub ist nicht schwer, normalerweise muss der Antrag aber mindestens 6 Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber vorliegen. Lass dir hierzu im besten Fall bereits vorher eine Bestätigung deines Vereins schicken.
Weitere Informationen und wichtige Hinweise zu den NRW-Regelungen findet ihr unter folgendem Link: https://www.engagiert-in-nrw.de/sonderurlaub-und-freistellung-im-ehrenamt#faq_question_3695
Bitte unbedingt beachten, dass die Beantragung des Sonderurlaubs in der Regel über euren eigenen Jugendverband läuft. Fragt doch bitte bei eurem eigenen Landesverband (sofern vorhanden) nach.
Bereit, mehr herauszufinden?
Hier geht's zum Sonderurlaubsgesetz NRW!
Zuständig im Vorstand
Björn Krause-Franz
Ihre Ansprechpartnerin
Kerstin Kutzner
Referentin Engagementförderung
Politische Weiterentwicklung Juleica
Fragen zur Qualifikation und Schulung
Telefon: 0211 49 76 66-16
Mobil: 0176 47 75 07 97
E-Mail: kutzner(at)ljr-nrw.de
Bürozeiten: Montag – Donnerstag